| Niederzurren: kraftschlüssige Ladungssicherung
Beim Niederzurren wird das Ladegut mit Kraft auf den Boden des Transportfahrzeugs gepresst. Dadruch soll die Reibung zwischen Ladegut und Ladefläche erhöht werden, um ein Verrutschen der Ladung zu vermeiden. /Gleitreibbeiwert. |
| Immer geeignete Zurrpunkte verwenden |
| Gurtband nicht verknoten |
| Zurrgurte nicht zum Heben von Lasten verwenden |
| Gurtband nicht verdrehen. |
| Wichtige Werte für die Niederzurrkraft
STF= Vorspannkraft laut Kennzeichnungsetikett
SHF= Hand-, Betätigungskraft der Ratsche ( 50 daN)
µ = Gleit-Reibbeiwert ( 0,2 mit Antirutschmatte 0,6)
SG= Gewichtskraft der Ladung
α = Winkel zwischen Ladefläche und Zurrmittel
c = Beschleunigungsbeiwert ( bremsen 0,8 ) |
| Der Winkel α sollte im optimalen Fall 90 ° sein aber
nie kleiner als 30 ° |
| Straßenverkehrs-Ordnung (StVo) § 22 Ladung
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, daß sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung bremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. |
| Nicht zu benutzen bei jeglicher Beschädigung des Gurtbandes |
| Nicht zu benutzen bei jeglicher Beschädigung der Ratsche |
| Nicht zu benutzen bei angerissenem Gurtband |